Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Rahmen von Dienstleistungen und Lieferungen der Fa. Albrecht & Kosoris Etypsni GbR (im Folgenden "Agentur" genannt). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
 
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Mit der Auftragserteilung durch den Kunden und der Annahme des Auftrages durch die Agentur kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Leistungen zustande, gleichviel in welcher Form Auftragserteilung und Auftragsannahme erklärt wurden.
 
§ 3 Angebote, Preise, und Zahlungsmodalitäten
Die von der Agentur erstellten Angebote gelten stets als unverbindlich. Nach Auftragsbestätigung in Textform und Beginn der vertraglichen Arbeiten hat die Agentur das Recht, eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen. Stellt die Agentur im Laufe oder vor Beginn des Auftrags unvorhergesehene Kostensteigerungen fest, die außerhalb ihres kalkulierbaren Risikos liegen (wie z.B. nicht beeinflussbare Erhöhungen von Material- oder Personalkosten), wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kostenanpassung 15 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes übersteigt. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten. Die Agentur ist ferner berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn Projekte aufgrund von Verzögerungen, die der Kunde verantwortet, wesentlich länger dauern als ursprünglich geplant. Diese Anpassung wird dem Kunden schriftlich begründet.
  
§ 4 Haftung für Materialien, Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Materialien (Daten, Bilder, Texte) geltend machen. Der Kunde versichert, dass er alle erforderlichen Genehmigungen und Rechte (insbesondere Urheberrechte) für die Veröffentlichung der übermittelten Inhalte besitzt. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenverluste, sofern sie die vertraglich vereinbarte Datensicherung durchgeführt hat. Die Eigentums- und Schutzrechte am CMS-Kern und den Programm-Modulen (Software der Agentur) verbleiben uneingeschränkt bei der Agentur. Der Kunde erhält gegen vollständige Zahlung eine einfache, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Programme im vertraglich festgelegten Rahmen. Ausschließlich am fertiggestellten Webdesign (visuelles Layout) erhält der Kunde – sofern dies im Einzelvertrag festgelegt ist – ein ausschließliches Nutzungsrecht. Dem Kunden ist es untersagt, den Quellcode der Programme zu verändern, zu dekompilieren oder für andere Zwecke zu verwerten. Die Agentur ist nicht für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Kundeninhalte verantwortlich; diese Verantwortung liegt allein beim Kunden.
 
§ 5 Geheimhaltung, Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten die Informationen, die der Agentur übergeben werden, als nicht vertraulich. Soweit sich die Agentur Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Agentur berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

§ 6 Leistungen der Agentur

a) Projektrealisierung und finale Übernahme
Die Erstellung der Webseiten erfolgt nach den spezifischen Vorgaben des Kunden. Bei Änderungswünschen während der Laufzeit behält sich die Agentur eine Preisanpassung vor. Die Agentur haftet nicht für spätere Mängel oder Fehlfunktionen, die durch externe Eingriffe oder den Kunden selbst verursacht werden. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für die gesamte Werkleistung (Webseitenerstellung) wird auf zwölf Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme festgesetzt. Für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare, nicht zu vertretende Ereignisse zurückzuführen sind, übernimmt die Agentur keine Haftung; die Fertigstellungsfristen verlängern sich entsprechend. Das geistige Eigentum am Layout und Design erwirbt der Kunde erst nach vollständiger Bezahlung, nicht jedoch an den zugrunde liegenden Skripten und Programmen der Agentur. Nach interner Prüfung wird das Projekt dem Kunden zur Kenntnis gebracht. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen keine detaillierte Mängelliste in Schriftform, gilt das Projekt als still­schweigend abgenommen. Mit dieser (aktiven oder passiven) Übernahme werden alle weiteren Forderungen aus dem ursprünglichen Auftrag hinfällig.
 
b) Bereitstellung der Infrastruktur und Domain-Service
Die Agentur stellt dem Kunden die erforderliche Webserver-Kapazität bei einem Drittanbieter zur Verfügung. Dies beinhaltet die technische Verwaltung der Domain und die Einrichtung des SSL-Zertifikats. Die Agentur agiert als technischer Administrator der Domain, jedoch bleibt der Kunde zu jeder Zeit der rechtliche Inhaber der Domain. Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung der Domain oder deren Verfügbarkeit.
 
c) Wartung von programmierten Systemen und Webseiten
Wird vom Kunden ein Vertrag zur technischen Betreuung (Softwarenutzungsvereinbarung, Maintenance, Sicherheitsupdates) mit der Agentur abgeschlossen, ist die Agentur dafür verantwortlich und gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb und der Beseitigung von Defekten an der Software inkl. Sicherheits- und PHP-Updates und Funktionstests, soweit Defekte nicht von Kundenseite bzw. von Kunden beauftragten Unternehmen hervorgerufen wurden. Von der Softwarenutzungsvereinbarung sind Programmierarbeiten ausgeschlossen, die speziellen Anforderungen und nicht der Lauffähigkeit der Software in Zusammenhang stehen. Änderungen, Erweiterungen und Aktualisierungen der Webseiten sind davon nicht betroffen. Diese Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Vertrag aufgeführten von der Agentur erstellten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind - sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen - jederzeit möglich. Ausgenommen hiervon sind Änderungen des Quellcodes. Alle Änderungen, die der Kunde an den von der Agentur erstellten Seiten vornimmt, bedürfen jedoch einer Mitteilung an die Agentur.

d) Systemverfügbarkeit und Störfälle
Die von der Agentur bereitgestellten Dienste sind grundsätzlich 24/7 verfügbar. Die Agentur übernimmt jedoch keine Haftung für Leistungsausfälle, die durch unabwendbare Ereignisse (z.B. Streik, Netzwerkausfälle Dritter) oder Wartungsarbeiten entstehen. Solche Unterbrechungen gelten nicht als Mangel. Die Agentur gewährleistet eine Gesamtverfügbarkeit von 96 % im Jahresdurchschnitt. Diese Garantie umfasst keine Ausfälle, die durch den Hosting-Drittanbieter oder höhere Gewalt verursacht werden. Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf eigene grobe Fehler bei der Auswahl oder der Steuerung des Hosting-Partners.
 
e) Anmeldung bei Suchmaschinen
Soweit vom Auftrag umfasst, führt die Agentur eine Anmeldung der Webseiten bei einer von der Agentur festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistungen erbringt die Agentur nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Webseiten in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
 
f) Barrierefreiheit
Die vollständige Barrierefreiheit digitaler Leistungen wie Websites, Apps oder ähnlicher Anwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit eingebundenen externen Inhalten oder Datenquellen, wird von der Agentur nicht gewährleistet. Eine rechtliche Bewertung oder Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgt nicht durch die Agentur.
 
g) Hinweis auf die Agentur auf erstellten Websites
Die Agentur ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Webseiten einen Hinweis auf die Urheberschaft sowie eine Verlinkung zur eigenen Website anzubringen. Dieser Hinweis erfolgt in einer angemessenen und optisch dezenten Größe und kann z. B. im Footer-Bereich der Website platziert werden. Ein Anspruch auf vollständige Entfernung besteht nicht, außer dies wurde ausdrücklich anders vertraglich vereinbart.

h) Datenmanagement und –sicherung
Die Agentur ist vertraglich verpflichtet, tägliche Datensicherungen der CMS-Inhalte und Datenbanken über den beauftragten Hosting-Provider durchzuführen. Bei Datenverlust erfolgt die Wiederherstellung des Systems auf den Stand des letzten Backups. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherung seiner eigenen kritischen Daten. Die finanzielle Haftung der Agentur bei einem Datenverlust ist auf die Kosten der Wiederherstellung und der Höhe nach auf die jährliche Hosting-Gebühr limitiert.

§ 7 Haftung
Die Agentur haftet – auch für ihre Gesellschafter – nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 8 Rechte der Agentur bei Zahlungsverzug des Kunden
Die Agentur behält sich bei Zahlungsverzug des Kunden das Recht vor, alle Leistungen zu sperren, bis der Kunde alle rückständigen Zahlungen vollständig erbracht hat. Die Pflicht des Kunden, seine vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht auch für die Zeit der Sperrung der Leistungen durch die Agentur ungekürzt fort.
 
§ 9 Nutzungsrechte, Laufzeit und Kündigung der Verträge zur Bereitstellung von Webseiten, Tools und Systemmieten
Das Vertragsverhältnis beträgt mindestens 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine von beiden Vertragsparteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Agentur ausdrücklich vor. Einen Anspruch oder auf die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Rohdateien für Druckerzeugnisse und Webseiten, Photographien, Bildern, Graphiken, Datenbanken, Programmen, Skripten, Systemen oder Teilen davon oder auf Überlassung derselben besitzt der Kunde nicht - auch nicht bei oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
 
Der Kunde erhält aufgrund seines Website Bereitstellungsvertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und zeitlich beschränkte Recht zur Nutzung der Pflegesysteme für Websites im Content Management System “Evolu”. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Systeme Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
 
§ 10 Vergütung für die Bereitstellung von Websites
Die monatlichen Entgelte für die Überlassung der Vertragsprodukte (Bereitstellungskosten) sind im Auftrag "Bereitstellung der Website" zu entnehmen. Für den Laufzeitbeginn der monatlichen Berechnung ist die Betriebsbereitschaft maßgeblich. Für Websites gilt der Zeitpunkt, in dem der funktionsfähige Website Link dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Die Bereitstellungskosten sind jeweils zum 1. oder 15. eines Monats monatlich im Voraus fällig. Abweichende Vorauszahlungsintervalle (z.B. quartalsweise) können im Einzelvertrag vereinbart werden. Die Agentur ist berechtigt, die Höhe der Bereitstellungskosten jeweils einmal kalenderjährlich zum Datum der Vertragsverlängerung für die Bereitstellung der Website nach billigem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Die Agentur wird den Kunden über eine solche beabsichtigte Veränderung mit einem Vorlauf von einem Monat informieren. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung den von der Änderung betroffenen Teil der Bereitstellungskosten außerordentlich zu kündigen, wenn ihm aufgrund der Änderung Nachteile entstanden sind.
 
§ 11 E-Mail-Empfang und –Versand, Verbot und Vertragsstrafe für „Spam“-E-Mails

a) Maximalgröße von Emails
Die Agentur hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, beträgt dieser Wert 50 MB.
 
b) Massenemails bzw. Spamversand
Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server der Agentur, sowie der Versand über Domains, die über die Agentur registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt, obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als „Spam“ bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Kunden ist auch untersagt mittels über andere Anbieter versandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über den Anbieter registrierten Domain abrufbar sind oder die beim Anbieter gehostet werden.
Dem Kunden ist auch untersagt, über den Webserver mehr als 150 E-Mails pro Stunde je Emailpostfach und/oder sog. „Paidmails“ bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen §11 a und/oder b zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500, - Der Kunde kann die Höhe der von der Agentur im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.
 
§ 12 Referenz
Mit der Auftragserteilung wird der Agentur die Erlaubnis erteilt, den Kunden und die erbrachten Projekte als Referenz zu nennen. Dies umfasst die Nennung des Kundennamens und der Branche, die bildliche Darstellung des jeweiligen erstellten Projekts, die Darstellung des in diesem Zusammenhang verwendeten Firmenlogos und die Darstellung der erbrachten Leistungen. Die Referenznennung darf in Kundenverkaufsgesprächen, in Sozialen Medien, sowie auf der Website der Agentur erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. 

§ 13 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist ausnahmslos Immenstadt. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Sonthofen.
 
§ 14 Ausschließlichkeit und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Die Agentur ist zur Änderung dieser AGB berechtigt, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Agentur für den Kunden zumutbar sind. Sämtliche Änderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, gelten die neuen Bedingungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird die Agentur in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist die Agentur zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit Wirkung zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung berechtigt.
 
§ 15 Schriftformerfordernis
Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden sowie die Anerkennung der Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
 
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.